1.0 Geltung, Vertragsabschluss:
1.1 Manuel Fadinger e.U. (im folgenden Mediamatics genannt) erbringt die angebotenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mediamatics und dessen Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Mediamatics schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Mediamatics ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Mediamatics bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote von Mediamatics sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilts inbesonders für Preislisten, Werbeeinschaltungen etc. die auf der Website von Mediamatics oder in anderen Medien veröffentlicht worden sind. Diese stellen kein annahmefähiges Angebot an den Kunden dar. Vielmehr erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen Mediamatics und dessen Kunden wie in Punkt 2 beschrieben:
2. Vertragsschluss zwischen Mediamatics und dessen Kunden
Ein Vertrag zwischen Mediamatics und dess Kunden kommt durch Annahme eines Angebots zustande. Wurde dieses Angebot von Mediamatics an dessen Kunden gerichtet, kann dieser das Angebot schriftlich, online oder per E-Mail annehmen. Wurde das Angebot von dem Kunden an Mediamatics gerichtet sein kann Mediamatics das Angebot schriftlich, online oder per E-Mail annehmen. Wurde das Angebot von dem Kunden an Mediamatics SCHRIFTLICH gerichtet kann Mediamatics, in diesem Fall, auch durch faktische Erfüllung annehmen.
2.a) Vergebührung des Vertrages
Sollte es sich einen Vertrag handeln, welcher vergebührt werden muss, die die anfälligen Kosten alleine vom Kunden zu tragen.
2.b) Anzahlung durch Kunden
Mediamatics darf von seinem Kunden eine Anzahlung (branchenüblich) verlangen. Weiters muss Mediamatics erst nach einlangung einer solchen Anzahlung mit der vereinbarten Leistung beginnen.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde Mediamatics vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Mediamatics dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Mediamatics treten der potentielle Kunde und Mediamatics in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Mediamatics bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Mediamatics ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Mediamatics im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. von anderen Firmen verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Mediamatics Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Mediamatics binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Mediamatics dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Mediamatics dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Mediamatics ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Mediamatics, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Mediamatics. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Mediamatics.
4.2 Alle Leistungen Mediamatics (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet Mediamaticszeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Mediamatics werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Mediamatics haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Mediamatics wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Mediamatics schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Mediamatics bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Mediamatics hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Mediamatics ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Mediamatics schriftlich zu bestätigen. 6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Mediamatics aus Gründen, die Mediamatics nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.
6.3 Befindet sich Mediamatics in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Mediamatics schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Mediamatics ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Mediamatics weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Mediamatics eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Mediamatics fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Mediamatics für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Mediamatics ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € …………….., oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Mediamatics berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Mediamatics für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen von Mediamatics , die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
8.4 Kostenvoranschläge von Mediamatics sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Mediamatics schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Mediamatics den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Mediamatics- unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er Mediamatics die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Mediamatics begründet ist, hat der Kunde Mediamatics darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Mediamatics bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Mediamatics, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Mediamatics zurückzustellen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt und Preise
9.1 Das Honorar / Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen vom Kunden zu entrichten. Diese Frist beginnt mit Eingang der Rechnugn beim Kunden. Diese Regelung gilt nur wenn nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde. Die von Mediamatics gelieferte Ware/ erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Mediamatics.
9.2 Sollte der Kunde diese Frist verstreichen lassen ohne die Forderung zu begleichen (ist er als also in Zahlungsverzug) ist Mediamatics dazu berechtigt, zusätlich zur offenen Forderung branchenübliche Verzugszinsen sowie eine übliche Mahngebühr zu verlangen. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Mediamatics die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Mediamatics sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist Mediamatics nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Mediamatics für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Mediamatics aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Mediamatics schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Preise
9.7 Auflistungen der Leistungen und deren Preise durch Mediamatics auf dessen Website oder in anderen Medien sind lediglich als solche, eben als Beschreibung, zu verstehen. Sie sollen dem Kunden als Richtwert dienen.
Ausschalggebender Preist ist schulssendliche jener der mit dem Vertragsparteien vertraglich vereinbart wurde.
Alle auf der Website und sonstigen Medien zu findenden Preise der Leistungen von Mediamatics sind Nettopreise.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen von Mediamatics, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias und Ähnlichem), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Mediamatics und können von Mediamatics jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Mediamatics setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Mediamatics dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Mediamatics , so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Mediamatics , wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Mediamatics zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen von Mediamatics, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Mediamatics erforderlich. Dafür steht Mediamatics eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen von Mediamatics bzw. von Werbemitteln, für die Mediamatics konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrags unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Mediamatics notwendig.
10.5 Der Kunde haftet Mediamatics für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
11.1 Mediamatics ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Mediamatics, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Mediamatics zu. Mediamatics wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Mediamatics alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Mediamatics ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Mediamatics mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Mediamatics ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Mediamatics haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Mediamatics gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung Mediamatics und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Mediamatics ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung von Mediamatics für Ansprüche, die auf Grund der von Mediamatics erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Mediamatics ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Mediamatics nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Mediamatics diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Mediamatics. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Zur Verfügung gestelle Inhalte des Kundens
14.1 Sofern nichts anders vereinbart wurde hat der Kunde Mediamatics für die Erstellung der gewünschten Website des Kunden, die nötigen Inhalte zur Verfügung zu stellen. Diese Inhalte ergeben sich vor allem aus den nötigen Texten und Bildern. (Oder aus etwaigen Sonderwünschen des Kunden)
14.2 Der Kunde kann, gegen einen von den Parteien bestimmenden Aufpreises, mit Mediamatics vereinbaren, dass die Beschaffung der Inhalte von Mediamatics gänzlich oder zum Teil übernommen wird.
14.3. Überprüfung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte:
Mediamatics ist NICHT zur Überprüfung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte verpflichtet. Dies gilt besonders der Prüfung in Hinsicht darauf ob die Inhalte die Rechte dritter (insb. in Hinsicht auf Urheberrecht und Strafrecht) verletzen.
15. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
16. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Mediamatics und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Mediamatics. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Mediamatics die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Mediamatics und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Mediamatics sachlich zuständige Gericht vereinbart. Als Gerichtsstand wird also Wiener Neustadt vereinbart. Ungeachtet dessen ist Mediamatics berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.